Einreise von Menschen aus Bangladesch in die Schweiz
In der Regel hat man als Einreisender in die Schweiz die Zoll- und Einreisebestimmungen zu beachten, sprich: Man benötigt ein Visum. Die Informationen zum Visum erhält man auf der Homepage des Bundesamtes für Migration. Sofern man jedoch aus Bangladesch kommt und einen entsprechenden Pass besitzt, gelten anderweitige Regeln, da die Schweiz bezüglich der Weiterentwicklung von Bangladesch sehr eng mit diesem Land zusammenarbeitet. Auch hier wird ein Visum benötigt, allerdings teilt sich dieses Visum in ein Touristen-Visum und ein Business-Visum.
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Wie man hier explizit vorzugehen hat, sprich, welche Papiere nötig sind, wie das allgemeine Vorgehen ausschaut und welche Anforderungen letztendlich an die einreisende Person gestellt werden, kann man auf der Informationsseite www.eda.admin.ch nachlesen. Bangladeschis dürften es bei einem Asylantrag in der Schweiz sehr gut haben, wenn man einmal bedenkt, dass sich viele Organisationen mit Bangladesch beschäftigen. So gibt es beispielsweise Vereine, die sich für das Wohlbefinden der Menschen in Bangladesch einsetzen. Eine dieser „Organisationen“ ist die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit der Schweiz (www.deza.ch). Aufgrund der Tatsache, dass Bangladesch ein sehr armes Land ist, sprich hier ca. 45% der Bevölkerung unterhalb der Verarmungsgrenze leben, ist es besonders wichtig, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen bzw. hier Bildungsmöglichkeiten zu schaffen, die es in Bangladesch einfach nicht gibt. Eine Organisation, die sich ausschließlich um die Belange der Kinder in Bangladesch kümmert, ist beispielsweise die UNICEF. In Bangladesch gilt kein Verbot für Kinderarbeit. Dies hat zur Folge, dass ca. 5 Millionen Kinder nicht in die Schule gehen, sondern vielmehr bis zu 12 Stunden am Tag arbeiten. Diese Arbeit wird zum einen in Haushalten, auf Müllhalden oder aber auch in Fabriken etc. verrichtet. Selbst die kleinsten Kinder müssen bereits harte körperliche Arbeiten durchführen. Auch haben Frauen in Bangladesch nicht viel zu sagen, diese werden in der Regel schon in der Kindheit unterdrückt, so dass eine Frau meist gar nicht erst beginnt, sich für ihre Rechte einzusetzen. Die Ziele der schweizerischen UNICEF sind dementsprechend also Bildung für die Kinder und Jugendlichen sowie der Schutz der Menschen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die gesundheitliche Versorgung. Wenn man sich nunmehr fragt, wie man als Laie hier helfen kann, muss man nicht lange suchen, per Spende an die UNICEF kann man schon einiges tun, nämlich die fehlenden Gelder bereitstellen, die zur Zielumsetzung benötigt werden. Weitere Informationen erhält man auf den Webseiten der UNICEF. Aber nicht nur aufgrund der fehlenden Menschenrechte sind Kinderleben bedroht. Auch die Armut macht es Kindern nicht leichter, hier ein behagliches Leben zu führen. Cholera und starke Magen-Darm-Erkrankungen sind an der Tagesordnung, gerade dann, wenn sich noch eine Umweltkatastrophe eingeschlichen hat, wie es Ende 2007 der Fall war. Hier waren 400.000 Kleinkinder in Gefahr, da kein sauberes Wasser vorhanden war und zudem eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, wenn Fluten das Land überrollen. Dadurch, dass viele Menschen ihr Zuhause verloren hatten, standen viele Kinder auch ohne Kleidung oder andere lebensnotwendigen Dinge da. Auch hier kann man aus der Schweiz etwas tun, nämlich Spendengelder sammeln, um eben gerade diese fehlenden Dinge neben Nahrungsmittel nach Bangladesch zu bringen. Wie bereits erwähnt, setzt sich die Schweiz auch für die Jugend in Bangladesch ein. So können Schüler beispielsweise ein Austauschjahr absolvieren, so dass die Jugendlichen aus Bangladesch für ein Jahr in die Schweiz ziehen. Auch werden Jobs für Menschen aus Bangladesch in der Schweiz gefördert. Au Pair – Mädchen können beispielsweise in der Schweiz leben und gleichzeitig ihrem Job nachgehen. Studenten können Praktika in schweizerischen Unternehmen durchführen und letztendlich kann selbstverständlich auch ein Visum (Aufenthaltsgenehmigung) in der Schweiz beantragt werden, welches erlaubt, hier länger zu verweilen.



